Kosten

Therapien werden in der Regel nach Diagnosestellung von der Grundversicherung (Krankenkasse und IV) übernommen.
Kostenpflichtige Beratungen werden nach Einkommen abgestuft. Sie erhalten eine Kostentabelle bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Therapeuten.
Für Konfliktklärungen oder Supervisionen werden die Kosten individuell abgesprochen. Wir orientieren uns dabei an den BSO-Richtlinien.